Rüstkosten sind die Kosten, die beim Rüsten einer Maschine anfallen. Hierzu zählen nicht nur die anteiligen Kosten der betriebsbereiten Maschine, sondern auch der entsprechende Gemeinkostenanteil wie auch der Personalkostenanteil. Den Rüstkostenanteil erhält man, indem man den ermittelten Rüstzeitanteil mit dem Arbeitsplatzkostensatz des jeweiligen Arbeitssystems multipliziert.