Unter Betriebsmitteln sind alle beweglichen und unbeweglichen Anlagegüter zu verstehen, die zur betrieblichen Leistungserstellung dienen. Im betriebswirtschaftlichen Bereich lässt sich mit dieser Definition durchaus zurechtkommen. In steuerlicher Hinsicht wird üblicherweise nach Betriebseinrichtungen (bewegliche Anlagegüter) und Grundstücken und Gebäuden (immobile Anlagegüter) unterschieden. Anders sieht es bei den Techniken aus. Hier werden unter Betriebsmitteln im allgemeinen Sprachgebrauch die Fertigungshilfsmittel verstanden.